MZ-Artikel 27.11.2001 |
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"Eine Schande, wenn das abgerissen würde"
Mitglieder der SPD-Ratsfraktion verschafften sich einen Eindruck von der Bausubstanz der Landesschule. "Hier könnte man morgen einziehen..."
"Es wäre eine Schande, wenn das abgerissen werden müsste..." war nicht nur der Eindruck, den Roswitha Offermann als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie gewann. "Entgegen anderslautender Meinungen befinden sich das Gebäude und seine Einrichtungen nach wie vor in einer ordentlichen Verfassung", hob auch Bürgermeister Erhard Pierlings hervor. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine mögliche neue Nutzung jedoch, so zeigten Pierlings und der zuständige Dezernent Hans-Erich Schmidt auf, gebe es noch einen erheblichen Klärungsbedarf. Insbesondere die Frage der Kostenbelastung bzw. -verteilung gilt es noch zu klären. Dabei wird auch entscheidend sein, ob sich das Land finanziell beteiligt. Angedacht ist bekanntlich, dass die Sonderschule von der Wahr hierhin verlagert wird und auch die städtischen Einrichtungen Jugendzentrum und Musikschule hier einen neuen Standort finden könnten. Im Gespräch ist zudem die Unterbringung einer beruflichen Förderstätte für Jugendliche mit Ausbildungsdefiziten. Die Mitglieder der SPD-Ratsfraktion jedenfalls erhielten gestern einen überaus positiven Eindruck von den Gegebenheiten. Bauliche Mängel konnten nur in ganz geringer Menge ausgemacht werden. "Etwas Farbe, eine Grundreinigung und neues Mobilar, dann könnte es hier eigentlich sofort weitergehen", so die vorherrschende Meinung der heimischen Kommunalpolitiker. Auf einem Grundstück von rund 10 Hektar stehen 58 900 Kubikmeter umbauter Raum und eine Nutzfläche von 13 5000 Quadratmetern für eine neue Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören u.a. auch Wirtschaftsräume mit Küche, Speisesälen sowie der Internatstrakt mit Unterbringungsmöglichkeiten für Gäste, Hausmeisterwohnung sowie eine Turnhalle mit separatem Sportgelände. · -fe © [27.11.2001] Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verlags |